Jeder in der Bevölkerung ist ihnen begegnet – Zwangsarbeit im Dritten Reich
Mehr als 20 Millionen Männer und Frauen aus den von Hitler-Deutschland besetzten Gebieten werden während des 2. Weltkriegs zum Arbeitseinsatz in Rüstungsbetrieben, auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in Privathaushalten gezwungen. Sie sollen die im Kriegeinsatz befindlichen Männer der Deutschen Wehrmacht ersetzen. Die deutsche Kriegswirtschaft, Industrie und Landwirtschaft wäre ohne ihr Zutun zusammengebrochen. Ein Teil der Betroffenen ist den ausländischen Zivilarbeitern zuzuordnen, die teils noch freiwillig, aber auch schon unter Druck rekrutiert werden. Der überwiegende Teil aber sind Kriegsgefangene und die sogenannten „Ostarbeiter“, die unter besonders widrigen und menschenverachtenden Bedingungen ihre Arbeit ableisten müssen. Ebenfalls nicht zu vergessen seien unsere früheren jüdischen Nachbarn, die bereits ab 1938 Zwangsarbeit ableisten. An dieser Stelle sei an ihr Schicksal erinnert.


Französische Zivilarbeiter oder Kriegsgefangene?
Ich bin mir nicht sicher, ob die bei den Bauern in Puderbach eingesetzten französischen Zwangsarbeiter, rekrutierte Zivilarbeiter oder inhaftierte Kriegsgefangene waren. Wahrscheinlich gehörten sie beiden Gruppen an. Das Verhältnis zwischen der hiesigen Landbevölkerung und den Arbeitern kann als freundlich und entspannt angesehen werden, wie einige Fotoaufnahmen und zahlreiche Erzählungen glaubhaft vermitteln.




Entlohnung
Den Zwangsarbeitern und Arbeiterinnen steht eine Entlohnung zu, die sich an Lohnsätze vergleichbarer deutscher Arbeiter richtet. Jedoch werden ihre Arbeitslöhne viel stärker besteuert und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ähnliches werden ebenfalls abgezogen. Noch schlimmer ergeht es den Ostarbeitern und Kriegsgefangenen. Die oftmals in eigenen Lagern untergebrachten Arbeitskräfte erhalten ein sogenanntes Lagergeld, das nur dort gültig ist. Den eigentlichen Lohn behält die deutsche Lagerleitung ein.
Die Entlohnung der jüdischen Zwangsarbeiter scheint noch schlechter ausgefallen zu sein, wie ein Schriftwechsel zwischen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, die für die arbeitsfähigen Männer und Frauen zuständig ist, und dem damaligen Amtsbürgermeister Günther zeigt. Für die körperlich schwere Arbeit bei dem Bauunternehmer Müller in Woldert bekommen Max Cahn und Jakob Levi in der Stunde nur 40 Pfennige ausgezahlt, obwohl ein Hilfsarbeiter zu dieser Zeit bereits mit 63 Pfennigen vergütet wird.


Arbeitsbuch für Ausländer
Alle Zwangsarbeiter müssen einen Ausweis bei sich tragen, das sogenannte „Arbeitsbuch für Ausländer“, in dem wie in einem normalen Ausweisdokument Name, Geburtsdatum und Geburtsort vermerkt sind. Zudem wird angegeben, bei wem der Fremdarbeiter zur Zeit beschäftigt ist.



Die Ostarbeiter und sowjetischen Kriegsgefangenen
Seit Dezember 1941 werden durch eine Verordnung des Reichsministers Alfred Rosenberg alle Bewohner und Bewohnerinnen der besetzten Ostgebiete einer Arbeitspflicht unterstellt. Davon betroffen sind Männer bis zum Alter von 65 Jahren und Frauen zwischen 15 und 45 Jahren vornehmlich aus der Ukraine, aus Polen und Russland. Den örtlichen Behörden werden gleichzeitig Kontingente zu rekrutierender Zwangsarbeiter vorgeschrieben. Aus Verzweifelung und Angst vor drakonischen Strafen bei Zuwiderhandlung greifen die lokalen Verwaltungen zu immer drastischeren Mitteln. Unbeteiligte Passanten werden auf offener Straße ergriffen und zu den Sammelstellen gebracht, wo sie mit Gütterwaggons weiterverfrachtet werden.
Im Sommer 1942 wird zusätzlich für alle Jugendlichen aus der Ukraine zwischen 18 und 20 Jahren ein zweijähriger Pflichtdienst im Reich eingeführt.

Ostarbeitererlass
Am 20. Februar 1942 treten die sogenannten „Ostarbeitererlasse“ in Kraft, die das Leben der osteuropäischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und das der sowjetischen Kriegsgefangenen extrem beschneidet. Zu den diskriminierenden Ver- und Geboten gehören u.a. das Tragen eines Stoffstreifens mit der Aufschrift „Ost“, Verbot jeglichen Kontakts mit Deutschen, gesonderte Unterbringung der Ostarbeiter nach Geschlechtern getrennt, bei Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen droht den Zwangsarbeitern die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager, schlechtere Verpflegung und weniger Lohn als deutsche Arbeiter, Verbot, Geld und anderen Wertgegenstände zu besitzen usw.
Auch die Benutzung bzw. der Besitz eines Fahrrads ist den Ostarbeitern und Ostarbeiterinnen strengstens verboten. Wenn man diesen Hintergrund kennt, bekommt die Geschichte, die meine Großmutter von Jewa erzählte, dem russischen Mädchen, das auf dem Bauernhof meiner Urgroßeltern arbeiten mußte, eine ganz andere Bedeutung. Sie wagt es, sich das Fahrrad meiner Großmutter zu greifen und mit meinem damals vier- oder fünfjährigen Vater eine rasante Spritztour über die Mittelstraße zu unternehmen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Um 1950, fünf Jahre nach Kriegsende, leitet die Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Verfahren ein, in dem 15 Männer und eine Frau wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Den Betroffenen, die aus Puderbach und den umliegenden Ortschaften stammen, werden neben den gewalttätigen Ausschreitungen in der Pogromnacht vom 10. November 1938 auch Übergriffe auf politisch Andersdenkende, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene vorgeworfen. Eine Person steht besonders im Fokus der Untersuchungen, der frühere Ortspolizist G. Bay. Hier seien zwei der vielen Zeugenaussagen aufgeführt, die deutlich machen, wie Bay gegen die Fremdarbeiter vorging.


Links:
Über das große Thema Zwangsarbeit
https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit
https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/industrie-und-wirtschaft/zwangsarbeit.html
Besonders hinweisen möchte ich auf die zahlreichen Interviews mit Betroffenen, die das Archiv für Zwangsarbeit zur Verfügung stellt.
https://www.zwangsarbeit-archiv.de/zwangsarbeit/zwangsarbeit/zwangsarbeit-begriffe/index.html