Nationalsozialismus und 2. Weltkrieg

Jeder in der Bevölkerung ist ihnen begegnet – Zwangsarbeit im Dritten Reich

Mehr als 20 Millionen Männer und Frauen aus den von Hitler-Deutschland besetzten Gebieten werden während des 2. Weltkriegs zum Arbeitseinsatz in Rüstungsbetrieben, auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in Privathaushalten gezwungen. Sie sollen die im Kriegeinsatz befindlichen Männer der Deutschen Wehrmacht ersetzen. Die deutsche Kriegswirtschaft, Industrie und Landwirtschaft wäre ohne ihr Zutun zusammengebrochen. Ein Teil der Betroffenen ist den ausländischen Zivilarbeitern zuzuordnen, die teils noch freiwillig, aber auch schon unter Druck rekrutiert werden. Der überwiegende Teil aber sind Kriegsgefangene und die sogenannten „Ostarbeiter“, die unter besonders widrigen und menschenverachtenden Bedingungen ihre Arbeit ableisten müssen. Ebenfalls nicht zu vergessen seien unsere früheren jüdischen Nachbarn, die bereits ab 1938 Zwangsarbeit ableisten. An dieser Stelle sei an ihr Schicksal erinnert.

Wäre da nicht der Stacheldraht, so könnte man denken, die deutschen Wehrmachstsoldaten und die Männer in Zivil hätten sich einfach für ein Gruppenfoto zusammengefunden. Es herrscht eine lockere Atmosphäre, die beiden Soldaten wirken entspannt, tragen keine Waffen bei sich. Und auch die vermutlich zumeist aus Frankreich stammenden Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen blicken unverkrampft in die Kamera. Einer legt sogar kess seinen Fuß auf den Drahtverhau.
Diese Lagerhalle auf der Steimeler Straße, die laut der Aufschrift Erich Noll gehörte, war die Unterkunft der Kriegsgefangenen, die in Puderbach Zwangsarbeit leisteten. Vor dem Gebäude unterhält sich das „Muschender Milchen“ mit den wachhabenden Soldaten.
Französische Zivilarbeiter oder Kriegsgefangene?

Ich bin mir nicht sicher, ob die bei den Bauern in Puderbach eingesetzten französischen Zwangsarbeiter, rekrutierte Zivilarbeiter oder inhaftierte Kriegsgefangene waren. Wahrscheinlich gehörten sie beiden Gruppen an. Das Verhältnis zwischen der hiesigen Landbevölkerung und den Arbeitern kann als freundlich und entspannt angesehen werden, wie einige Fotoaufnahmen und zahlreiche Erzählungen glaubhaft vermitteln.

Diese Aufnahme mag ich besonders gerne. Zu sehen ist der französische Zwangsarbeiter Max, mit vollem Vornamen wahrscheinlich Maximilien, der auf dem Bauernhof meiner Urgroßeltern arbeitete. Hier steht er vor dem Scheunentor zusammen mit den zwei prächtigen Ochsen der „Sannersch“. Lässig hat er einen Arm auf dem Horn des rechten Tieres abgelegt. Das Bild dürfte um 1941 entstanden sein.
Hier nochmal eine Aufnahme von dem französischen Zwangsarbeiter Max, der auf dem Hof der Deneus arbeitete. Das Foto entstand im Mai 1941. Links neben ihm sitzt Robert Fleury, der der Familie Born, dem „Muschender Philipp“, zugeteilt war. Er scheint ein Kriegsgefangener gewesen zu sein, da er seine französische Uniformjacke trägt. Der Knirps auf seinem Schoß ist Walter Schuh vom Reichensteiner Weg.
Wenn man es nicht wüßte, könnte man denken, daß hier ein Ehepaar mit dem Einbringen der Kartoffelernte beschäftigt ist. Doch Lina Schuhs Ehemann Alfred kämpft wie so viele andere deutsche Männer an den Fronten des 2. Weltkrieges. Da sie die schwere Arbeit auf dem Hof nicht alleine erledigen kann, wird ihr der französische Zwangsarbeiter Josephe Duval zugeteilt. Hier sieht man die beiden beim Kartoffeln einholen im Herbst 1942. Der vierjährige „Kläfonks“ Walter sitzt zwischen ihnen.
Am 19. Mai 1945 stellten die beiden Kriegsgefangenen Marcel Perronin und Justin Boutary der Gastwirtsfamilie Zerres das oben zu sehende Dokument aus (hier als Abschrift). Sie hatten bis zu diesem Zeitpunkt vergeblich auf die französischen Besatzungstruppen gewartet, die jedoch erst Ende Juli 1945 die US-amerikanischen Einheiten ablösten. Während der deutschen Offensive vom 10. Mai bis zum 25. Juni 1940 gerieten sie in Gefangenschaft und leisteten fünf lange Jahre Zwangsarbeit ab. In dieser Zeit hatten sich Willi und Emma Zerres stets freundlich und respektvoll gegenüber den beiden Männern gezeigt. Man kann davon ausgehen, daß ihr vorbildliches Verhalten nicht der Regel entsprach. (Beitrag vom 21.03.2022)
Entlohnung

Den Zwangsarbeitern und Arbeiterinnen steht eine Entlohnung zu, die sich an Lohnsätze vergleichbarer deutscher Arbeiter richtet. Jedoch werden ihre Arbeitslöhne viel stärker besteuert und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ähnliches werden ebenfalls abgezogen. Noch schlimmer ergeht es den Ostarbeitern und Kriegsgefangenen. Die oftmals in eigenen Lagern untergebrachten Arbeitskräfte erhalten ein sogenanntes Lagergeld, das nur dort gültig ist. Den eigentlichen Lohn behält die deutsche Lagerleitung ein.

Die Entlohnung der jüdischen Zwangsarbeiter scheint noch schlechter ausgefallen zu sein, wie ein Schriftwechsel zwischen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, die für die arbeitsfähigen Männer und Frauen zuständig ist, und dem damaligen Amtsbürgermeister Günther zeigt. Für die körperlich schwere Arbeit bei dem Bauunternehmer Müller in Woldert bekommen Max Cahn und Jakob Levi in der Stunde nur 40 Pfennige ausgezahlt, obwohl ein Hilfsarbeiter zu dieser Zeit bereits mit 63 Pfennigen vergütet wird.

Da der Lohn für den Unterhalt der Familien nicht ausreicht, beantragen die beiden Männer in der Kölner Bezirksstelle eine Wohlfahrtsunterstützung. Die wird daraufhin aktiv und erkundigt sich bei den zuständigen Behörden über die Arbeits- und Lohnverhältnisse vor Ort.
Die Antwort des Bürgermeisteramts in Puderbach auf die Anfrage der Reichsvereinigung der Juden fällt wie zu erwarten aus. Den Männern, die inzwischen in der Raubacher Molkerei arbeiten, wird unterstellt, daß sie nicht voll arbeitsfähig seien und hinter den Leistungen der deutschen Mitarbeiter zurückblieben. Zudem wird Ihnen vorgeworfen, an Samstagen nicht durchzuarbeiten. Welch ein Hohn! Am Samstag ist für alle Juden Shabbat, der 7. Tag der Woche und ein Ruhetag, an dem die Gläubigen keine Arbeit verrichten dürfen. Zuletzt wird indirekt mit einer Kündigung gedroht, falls Cahn, Levi und Jakob nicht mit ihrem Lohn zufrieden seien.
Arbeitsbuch für Ausländer

Alle Zwangsarbeiter müssen einen Ausweis bei sich tragen, das sogenannte „Arbeitsbuch für Ausländer“, in dem wie in einem normalen Ausweisdokument Name, Geburtsdatum und Geburtsort vermerkt sind. Zudem wird angegeben, bei wem der Fremdarbeiter zur Zeit beschäftigt ist.

Das Arbeitsbuch für Ausländer des Franzosen Louis Bourcier.
Louis Bourcier wird am 19. August 1922 in Roussay geboren. Die Ortschaft liegt im Département Maine-et-Loire.
Laut der Eintragung ist er seit dem 14. Juli 1943 bei dem Landwirt Christian Oettgen in Oberdreis als Landarbeiter tätig.
Die Ostarbeiter und sowjetischen Kriegsgefangenen

Seit Dezember 1941 werden durch eine Verordnung des Reichsministers Alfred Rosenberg alle Bewohner und Bewohnerinnen der besetzten Ostgebiete einer Arbeitspflicht unterstellt. Davon betroffen sind Männer bis zum Alter von 65 Jahren und Frauen zwischen 15 und 45 Jahren vornehmlich aus der Ukraine, aus Polen und Russland. Den örtlichen Behörden werden gleichzeitig Kontingente zu rekrutierender Zwangsarbeiter vorgeschrieben. Aus Verzweifelung und Angst vor drakonischen Strafen bei Zuwiderhandlung greifen die lokalen Verwaltungen zu immer drastischeren Mitteln. Unbeteiligte Passanten werden auf offener Straße ergriffen und zu den Sammelstellen gebracht, wo sie mit Gütterwaggons weiterverfrachtet werden.

Im Sommer 1942 wird zusätzlich für alle Jugendlichen aus der Ukraine zwischen 18 und 20 Jahren ein zweijähriger Pflichtdienst im Reich eingeführt.

So oder so ähnlich mag die russische Ostarbeiterin ausgesehen haben, die dem Bauernhof meiner Urgroßeltern zugeteilt wurde. Die Art und Weise, wie meine Oma über dieses Mädchen mit dem Namen Jewa sprach, war extrem abfällig und entsprach der gängigen Sicht auf die osteuropäische Bevölkerungsgruppe der damaligen Zeit. Im Gegensatz zu den französischen Zwangsarbeitern gab man sich mit den Ostarbeitern nicht ab. Die junge Frau auf der Fotografie mußte für das Eifelwerk in Eichelhardt arbeiten.
Ostarbeitererlass

Am 20. Februar 1942 treten die sogenannten „Ostarbeitererlasse“ in Kraft, die das Leben der osteuropäischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen und das der sowjetischen Kriegsgefangenen extrem beschneidet. Zu den diskriminierenden Ver- und Geboten gehören u.a. das Tragen eines Stoffstreifens mit der Aufschrift „Ost“, Verbot jeglichen Kontakts mit Deutschen, gesonderte Unterbringung der Ostarbeiter nach Geschlechtern getrennt, bei Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen droht den Zwangsarbeitern die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager, schlechtere Verpflegung und weniger Lohn als deutsche Arbeiter, Verbot, Geld und anderen Wertgegenstände zu besitzen usw.

Auch die Benutzung bzw. der Besitz eines Fahrrads ist den Ostarbeitern und Ostarbeiterinnen strengstens verboten. Wenn man diesen Hintergrund kennt, bekommt die Geschichte, die meine Großmutter von Jewa erzählte, dem russischen Mädchen, das auf dem Bauernhof meiner Urgroßeltern arbeiten mußte, eine ganz andere Bedeutung. Sie wagt es, sich das Fahrrad meiner Großmutter zu greifen und mit meinem damals vier- oder fünfjährigen Vater eine rasante Spritztour über die Mittelstraße zu unternehmen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Um 1950, fünf Jahre nach Kriegsende, leitet die Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Verfahren ein, in dem 15 Männer und eine Frau wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Den Betroffenen, die aus Puderbach und den umliegenden Ortschaften stammen, werden neben den gewalttätigen Ausschreitungen in der Pogromnacht vom 10. November 1938 auch Übergriffe auf politisch Andersdenkende, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene vorgeworfen. Eine Person steht besonders im Fokus der Untersuchungen, der frühere Ortspolizist G. Bay. Hier seien zwei der vielen Zeugenaussagen aufgeführt, die deutlich machen, wie Bay gegen die Fremdarbeiter vorging.

Der in Muscheid wohnende Peter Neuer beschreibt sehr eindringlich, wie Bay gegen die beiden russischen Jungen vorgeht. Er selbst weiß, was es heißt, in die Fänge von Polizei und Gestapo zu geraten. 1943 wird er wegen vermeintlich hetzerischen Reden gegen Hitler von Bay verhaftet und in die Gestapozentrale nach Koblenz verbracht. Zu seinem großen Glück wird er bereits am selben Abend wieder entlassen.
Der Landwirt Peter Velten aus Richert berichtet in seiner Zeugenaussage von dem aus der Ukraine stammenden Ostarbeiter Iwan Grasnikow. Seit Mai 1942 arbeitet er auf dem Hof seiner verwitweten Schwester und ist auf Grund seiner schnellen Auffassungsgabe und seiner ordentlichen Art sehr geschätzt. Den auf die Oberkleidung aufgenähten Stoffstreifen mit der Aufschrift „Ost“ für Ostarbeiter, den alle osteuropäischen Zwangsarbeiter tragen müssen, empfindet Grasnikow als extrem entwürdigend. Auch seine beiden Schwestern sind zwangsweise rekrutiert und arbeiten bei Bauern in Rodenbach. Die willkürliche und aggressive Überprüfung Grasnikows durch Bay ist beschämend.

Links:

Über das große Thema Zwangsarbeit

https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit

https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/industrie-und-wirtschaft/zwangsarbeit.html

Besonders hinweisen möchte ich auf die zahlreichen Interviews mit Betroffenen, die das Archiv für Zwangsarbeit zur Verfügung stellt.

https://www.zwangsarbeit-archiv.de/zwangsarbeit/zwangsarbeit/zwangsarbeit-begriffe/index.html

This function has been disabled for Blicke zurück.